Welche Garantie hat ein EU Neuwagen ?
Die Herstellergarantie entspricht bei allen Fahrzeugen dem gleichen Standard wie in Deutschland. Auf Grund eines EU-Beschlusses aus 2002 sind alle Hersteller gesetzlich verpflichtet, mindestens 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung auf Neufahrzeuge zu geben. Jeder von uns ausgelieferte EU-Neuwagen wird Ihnen mit der Original-Herstellergarantie (abgestempeltes Scheckheft) übergeben. Damit ist jede autorisierte Vertragswerkstatt dazu verpflichtet, bedingungslos alle anfallenden Arbeiten zu übernehmen, sofern Sie die von uns mitgelieferten, ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieunterlagen vorlegen können.
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